„Beruf und Krebs! Wissenswertes für Erwerbstätige mit Krebs“ am 27.01.2021

Eine Krebserkrankung wirft viele Fragen auf nicht nur für das private sondern auch für das berufliche Leben. Wie ist meine finanzielle Absicherung während der Erkrankung? Welche Leistungen stehen mir zu? Werde ich an meinen Arbeitsplatz zurückkehren können? Werde ich überhaupt wieder arbeiten können? …..

Dies sind nur einige Fragen, welche sich Berufstätige mit einer Krebserkrankung, besonders auch in Zeiten von Corona, stellen.

Hierauf gibt die Referentin im Vortrag „Wissenswertes für Erwerbstätige mit einer Krebserkrankung“ Antworten und zeigt Lösungen auf.

Referentin: Silke Fogel, Dipl. Sozialpädagogin, Psychoonkologin WPO, mediclin Kraichgauklinik, Bad Rappenau.

Wir laden Sie herzlich zu diesem digitalen, aktuellen und informativen Vortragsabend ein. Auch in diesen herausfordernden Zeiten wollen wir an der Seite von Krebs Betroffenen stehen und freuen uns, unsere Veranstaltungsreihe virtuell anbieten zu können.

Um bei der Veranstaltung digital teilzunehmen, benötigen Sie einen Windows/macOS PC mit Mikrofon oder ein mobiles Endgerät mit iOS sowie eine stabile Internetverbindung.

Der Link zur Teilnahme wird, nach der Anmeldung zum Vortrag, in einer gesonderten E-Mail mitgeteilt.

Der Vortrag ist kostenlos, die Teilnehmerzahl jedoch begrenzt. Wir freuen uns auf Sie!

 

Neue Informationsmaterialien

In diesen Tagen versendet unsere Gruppenleiterin Sybille Krauss wieder Info-Broschüren an unsere Gruppenmitglieder.

Dabei ist die Ausgabe der ‚perspektive‘, des Magazins der Frauenselbsthilfe Krebs, eine Infobroschüre über die Frauenselbsthilfe Krebs, ein Infoblatt zur Therapiegestaltung und vor allem ein sehr liebevoll geschriebener Brief an die Damen unserer Gruppe, der rückblickend und vorausschauend ist, mutmachend und dankbar formuliert, dass wir alle in unserer Gruppe bis jetzt so gut durch die Corona-Zeit gekommen sind!

Danke, Sybille🙏🏼❤️

Wechsel im Selbsthilfebüro Heilbronn

Aufgrund eines Personalwechsels im Selbsthilfebüro Heilbronn waren die Leitungsteams unterschiedlicher Selbsthilfegruppen von der neuen Ansprechpartnerin Frau Knörr zu einer virtuellen Tea-Time eingeladen.

Der Austausch unter den Selbsthilfegruppen ist sehr interessant und wichtig, merkt man doch, dass auch andere Gruppen sehr unter den aktuellen Gegebenheiten und Einschränkungen leiden und zu kämpfen haben. Es wurden schon Ausblicke auf 2021 gegeben und Frau Knörr hat mit offenen Ohren und mit offenen Herzen unsere Sorgen, Anregungen, Fragen aufgenommen.

Wir bedanken uns bei Frau Knörr und wünschen ihr einen guten Start!

Landesweite Schnelltest-Aktion für ein sicheres Weihnachten

In Heilbronn wird am 23. und 24.12. auf der Theresienwiese die Möglichkeit bestehen, einen Schnelltest durchführen zu lassen.

Um auch besonders gefährdeten Personengruppen ein möglichst sicheres Weihnachtsfest zu ermöglichen, können sich deren Angehörige am 23. und 24. Dezember an rund 150 Standorten in über 120 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg kostenlos testen lassen.

Das Ministerium für Soziales und Integration stellt am 23. und 24. Dezember 2020 an rund 150 Standorten in über 120 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg insgesamt 80.000 kostenlose Antigen-Schnelltests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 aus der Notreserve des Landes zur Verfügung. „Wir wollen mit der Aktion erreichen, dass kein Mensch das Weihnachtsfest einsam und alleine verbringen muss“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.

Angebot für Angehörige von Risikogruppen

Ziel der Aktion „Stille Nacht, einsame Nacht? Muss nicht sein!“ ist es, ein möglichst sicheres Weihnachtsfest für besonders gefährdete Personengruppen zu ermöglichen. Zudem soll die Bevölkerung für den Schutz besonders gefährdeter Gruppen vor dem Coronavirus sensibilisiert werden. Das Angebot richtet sich somit in erster Linie an Angehörige von Risikogruppen wie etwa Großeltern und Personen mit Vorerkrankungen.

Minister Lucha hatte die Aktion Anfang Dezember mit der Tübinger Notärztin und Pandemiebeauftragten Dr. Lisa Federle sowie der „Blaulichtfamilie“ – also den großen Rettungsorganisationen – vereinbart. Vorbild ist die gleichnamige Aktion, die Dr. Federle in Tübingen initiiert und bereits mit großem Erfolg mehrmals durchgeführt hat. Das Deutsche Rote Kreuz, der Malteser Hilfsdienst, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Arbeiter-Samariter-Bund setzen die Aktion vor Ort mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern um.

„Wir appellieren an die Menschen, wirklich verantwortungsbewusst und solidarisch mit diesem Angebot umzugehen. Eingeladen zur Testung sind nur all jene, die an Heiligabend und den Weihnachtsfeiertagen alte oder kranke Angehörige besuchen möchten, die sonst einsam und alleine wären. Wer sich für die Party mit Freunden „frei testen“ möchte, ist hier fehl am Platz“, sagte Lucha.

Dr. Federle ergänzte: „Kein Mensch sollte das Weihnachtsfest einsam und alleine zu Hause verbringen müssen. Deshalb ermöglichen wir es Angehörigen von älteren, kranken und pflegebedürftigen Menschen, sich in der Vorweihnachtszeit kostenlos testen zu lassen, um ihre Lieben dann besuchen zu können. Dadurch können wir die Menschen schützen, ohne sie isolieren zu müssen.“

Testergebnis liegt nach wenigen Minuten vor

Die Aktion soll Bürgerinnen und Bürgern mehr Sicherheit bei der Frage bieten, ob sie einen Weihnachtsbesuch in den Stunden nach dem Schnelltest bei ihren besonders gefährdeten Angehörigen machen können. Mittels eines Nasen-Rachen-Abstrichs kann der Schnelltest innerhalb von 15 bis 30 Minuten Auskunft über eine aktuelle Infizierung geben. Es handelt sich bei dieser Aktion ausdrücklich nicht um eine allgemeine Testung der Bevölkerung. Auch wird keine schriftliche Bescheinigung über ein negatives Testergebnis ausgestellt. Bei positivem Ergebnis erhalten getestete Personen eine Bescheinigung, verbunden mit der dringenden Aufforderung, sich unverzüglich selbst in Quarantäne zu begeben und einen PCR-Test durchführen zu lassen.

Ist das Testergebnis negativ, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit keine Infektion vor; die Aussagekraft hierfür liegt bei ca. 90 bis 95 Prozent. Wichtig ist, dass die Tests keine hundertprozentige Sicherheit garantieren. Auch bei einem negativen Testergebnis gilt also in jedem Fall weiterhin unbedingt die AHA-Formel: Abstand halten, Hygiene beachten und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Wer positiv getestet wird, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit Coronavirus SARS-CoV-2-Virenträger und damit gesetzlich verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben, um nicht weitere Personen anzustecken. Des Weiteren sollte zur Sicherung der Diagnose ein PCR-Test beispielsweise in einer Fieberambulanz oder einer dafür ausgewiesenen Teststelle durchgeführt werden.

„Ich möchte der Blaulicht-Familie im Land bereits heute ganz herzlich dafür danken, dass sie unserem Vorschlag sofort zugestimmt hat, sich unverzüglich an die Organisation gemacht hat und diese Aktion so tatkräftig und voller Elan in der Fläche umsetzt“, so Minister Lucha.

Eine detaillierte Auflistung der Standorte kann am Ende dieses Textes heruntergeladen werden. Die Rettungsorganisationen werden lokal und regional über die exakten Details und Zeitfenster informieren.

Bei positivem Test unverzüglich in Absonderung

Für den Fall, dass eine Person bei der Testaktion zu Weihnachten mittels Antigentest positiv auf das Coronavirus getestet wird, hat sich diese Person unverzüglich nach Mitteilung des positiven Testergebnisses in Absonderung zu begeben. Es gelten die Vorschriften der Corona-Verordnung Absonderung. Die Absonderung endet im Regelfall frühestens nach zehn Tagen. Für den Fall, dass sich die Person nach dem positiven Antigentest mittels PCR-Test nochmals testen lässt, endet die Absonderung mit dem Vorliegen des ersten negativen PCR-Testergebnisses.

Achtung: Es wird über die Feiertage und zwischen den Jahren kaum möglich sein, eine PCR-Testmöglichkeit zu erhalten, da die Labore keine volle Bereitschaft haben. Die PCR-Testung wird erst nach den Feiertagen möglich sein. Durch Schnelltest positiv Getestete müssen deshalb in dieser Zeit auf jeden Fall in Quarantäne bleiben. Mit der Quarantäne tragen sie dazu bei, Risiken der Ansteckung anderer zu vermeiden. Mehr Informationen dazu auf dem Informationsblatt, das auch vor Ort an positiv Getestete ausgeteilt wird.

Schnelltest-Notreserve

Das Land Baden-Württemberg hat fünf Millionen sogenannte PoC-Antigentests als Notreserve beschafft. Diese Schnelltests sollen Einrichtungen im Land zu Gute kommen, die darlegen, dass ihnen auf dem vom Bund vorgesehenen Bezugsweg oder anderweitig eine Beschaffung nicht möglich ist. Dazu zählen Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, der Wohnungslosenhilfe und im Notfall auch die Gesundheitsämter. Die Notfallreserve soll schnell, gezielt und unbürokratisch durch Verbände wie den Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe oder den Malteser Hilfsdienst verteilt werden. Die Verbände stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten mehrere dezentrale Lager für voraussichtlich jeweils 50.000 Antigentests bereit.

FFP2-Schutzmasken für Risikogruppen

Liebe Mitglieder,

ab heute können sich über 60-Jährige sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen oder Risikofaktoren drei kostenlose FFP2-Schutzmasken (oder vergleichbar) in der Apotheke abholen. Das sieht die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung vor.

Zur Risikogruppe werden unter anderem Menschen gezählt, die eine aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung haben oder bei denen eine Chemo- oder Radiotherapie durchgeführt wird, die die Immunabwehr beeinträchtigen kann. Von Januar bis April gibt es dann nochmals pro Monat drei Masken. Die konkreten Regelungen findet Sie hier:

„Die Anspruchsberechtigten haben bis zum 6. Januar 2021 Zeit, sich drei Schutzmasken in der Apotheke ihrer Wahl abzuholen. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises oder die nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen. Zur Abholung können sie auch eine Person bevollmächtigen.

Ein Anspruch auf Schutzmasken besteht, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder einer der folgenden Risikofaktoren vorliegt:

  • chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale,
  • chronische Herzinsuffizienz,
  • chronische Niereninsuffizienz Stadium ≥ 4,
  • Demenz oder Schlaganfall,
  • Diabetes mellitus Typ 2,
  • aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann,
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation,
  • Trisomie 21,
  • Risikoschwangerschaft.

Ab Januar sollen berechtigte Patienten in einem zweiten Schritt mit weiteren Masken versorgt werden. Alle Berechtigten erhalten dann zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihren Krankenkassen oder ihrer privaten Krankenversicherung. Diese können sie in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen. Die Anspruchsberechtigten zahlen dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu.“

Pink Pearls im Wimmelbuch Heilbronn

Unsere „Pink Pearls“ im neuen Wimmelbuch Heilbronn

Schaut mal, unsere Pink Pearls, das Team unseres Drachenbootes, sind im neuen Wimmelbuch von Heilbronn vertreten!

Lieben Dank an Elke, die das veranlasst hat!

Maltherapie

Fünf unserer Teilnehmerinnen der Selbsthilfegruppe haben am Schnupperkurs „Malen zur Unterstützung bei der Krankheitsverarbeitung mit und nach Krebs“ im Oktober und November in Heilbronn bei einer Maltherapeutin teilgenommen. Beim M

alen mit den Händen fanden wir Zugang zu den schöpferischen Kräften in uns.
Im bewertungsfreien und geschützten Raum der Mal-Begleitung durften Gefühle da sein und ihren Ausdruck finden. Das Malen stärkt das seelische Gleichgewicht und hilft dabei, wieder mehr Lebensmut zu finden und neue Ideen zu entwickeln.
Bei Einhaltung aller Coronabedingungen konnten wir nach 3 Nachmittagen befreit und glücklich unsere Bilder mit nach Hause nehmen.
Das Echo aller Beteiligten war sehr positiv.

Unsere Wandergruppe

Wandern

Was macht Frau, wenn man sich nicht in geschlossenen Räumen treffen kann? Ganz einfach: Frau geht wandern!
Am 16. Oktober traf sich ein Teil unserer Gruppe zum gemeinsamen Wander-Spaziergang. Trotz anfänglichem Regen ging es rasch am Köpferbächle entlang zum Köpfersee.
Dass wir es dann zügig zum Köpferbrunnen geschafft haben, war eine tolle Leistung! Leider haben wir es auf dem Rückweg „verbabbelt“ und sind am Ehrenfriedhof vorbeigelaufen. Der Ausklang im Jägerhaus (unter Einhaltung der Corona-Vorgaben) war richtig schön und drei weitere Gruppenmitglieder haben dort schon auf uns gewartet.
DAS MACHEN WIR MAL WIEDER!